Liebe Bürgerinnen und Bürger,  

die Gegner der Windkraftanlagen haben derzeit eine scheinbare Begründung für den Bürgerentscheid veröffentlicht.

 

Darin wird viel Unwahres geschrieben und Vieles suggeriert. Fallen Sie darauf nicht herein.

Warum wir das so schreiben, erklären wir in der Folge gerne näher und erläutern das Schreiben der Gegner der Windkraftanlagen Schritt für Schritt klar und sachlich. 

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Grundlage aller Planungen der sogenannten „Vorhabenträger“, also des Gutes Quarnbek und der Fa. Denker&Wulf, ist die Entscheidung des Landes Schleswig-Holstein vom 31.12.2020, das Gebiet nördlich der K3 zu einem Vorranggebiet (PR2_RDE_056) für die Windenergie-Nutzung zu erklären. Damit sollen dort Windenergie-Anlagen errichtet werden, deren Position und Höhe durch die gültigen Bestimmungen des Kreises, des Landes und/oder des Bundes und seiner Behörden geregelt wird. Diese Grundlage kommt in den Ausführungen der Windkraft-Gegner sehr oft zu kurz bzw. gerät in Vergessenheit.

 

Da wird zu Beginn der zweiten Seite unterstellt und suggeriert, dass man den Behörden nicht mehr vertrauen darf, weil sie derzeit stark ausgelastet seien. Nun, ausgelastet sind die Behörden immer und gerade unter der derzeitigen Corona-Lage erst recht. Dennoch wird dort nicht geschludert oder leichtfertig Entscheidungen getroffen.

 

Die Genehmigungsbehörden haben stets so zu arbeiten, dass sie mit Ihren Anordnungen einer gerichtlichen Prüfung standzuhalten haben, so es denn nach einer Entscheidung zu einem Rechtsstreit kommen sollte – und das kommt es regelmäßig. Dass gerade eine Bauleitplanung DAS Instrument sein soll, das verloren gegangene Vertrauen in behördliche Entscheidungen wiederzuerlangen, erschließt sich uns nicht. Zumal auch die Entscheidungen eines Bauleitverfahrens behördlich (und sogar von den gleichen Genehmigungsbehörden) geprüft werden. Erschwerend könnte man sagen, dass das angestrebte Bauleitverfahren die Behörden zusätzlich belastet und gerade damit zu der vermeintlichen Überlastung beiträgt, die von den Initiatoren des Bürgerentscheides moniert wird. 

 

Im nächsten Abschnitt geht es mit Mutmaßungen weiter.

 

Dabei sind den Initiatoren die Planungsziele egal. Wie austauschbar diese sind, kann man in der Chronologie der Argumentation gut verfolgen.

Zu Beginn der Diskussionen ging es vornehmlich darum, dass die geplanten Windkraftanlagen:

  • Zu laut sind
  • Zu viel Schlagschatten erzeugen
  • Mit der Flugbefeuerung (Beleuchtung) zu stark beeinträchtigen
  • Einen sogenannten Infraschall erzeugen
  • Den Wert der Immobilien im angrenzenden Bebauungsbereich senken können
  • Die Vogelwelt beeinträchtigen können

 

Worüber sollen Sie nun von alledem im Bürgerentscheid abstimmen??

 

Richtig – über gar nichts von alledem.

 

Wieso ist das so?

Weil die Gegner der Windkraftanlagen bemerkt haben (wahrscheinlich auch durch die überzeugende Argumentation der mehrheitlich in der Gemeindevertretung agierenden Parteien), dass all diese Argumente bereits im Vorwege, nämlich in der Planung der ausgewiesenen Vorrangsflächen für Windenergieanlagen, behandelt und negativ beschieden wurden. 

 

Also mussten andere Ziele her, mit denen man die Bürger dazu gewinnen kann, für eine Kampagne einzutreten, die den Bau der Windkraftanlagen mindestens verzögert, wenn nicht gar verhindert.

 

Zudem hat man bemerkt, dass eine solche Kampagne erwiesenermaßen auch Geld kostet. 

 

Also kam man auf die Idee, einen „gemeinnützigen Verein“ zu gründen, der Spenden sammeln und über die Spenden auch steuerrechtlich relevante Bescheinigungen ausstellen darf.

 

Die Gemeinnützigkeit eines Vereins ist an Vorgaben geknüpft und nicht jeder Grund einen Verein zu gründen führt auch zu der Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

 

Also haben sich die Gründer des Vereins belesen, sich die Ziele selbst gesteckt und sich diese nach den Vorgaben des § 52 der Abgabenordnung des Landes Schleswig-Holstein selbst ausgesucht (die Ziele sind ja beliebig austauschbar).

 

Im § 52 der AO sind 26. Gründe (Ziele) aufgeführt, nach denen ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden kann. Herausgesucht hat man sich dann die Nr. 8 und 25 (nachzulesen im Impressum des Quarnbeker Wind e.V.) Demnach also 

 

·      8. Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;

·      25. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke;

 

In den §§ 51,56,59 der AO steht allerdings auch, dass der Verein „ausschließlich und unmittelbar“ diese Zwecke verfolgen muss, um die Anerkennung als „gemeinnütziger Verein“ zu erhalten. Von Schlagschatten, Infraschall, Immobilienwert etc. steht da leider nichts drin – also wurden diese Ziele kurzerhand fallen gelassen.

 

Wieso dieser Exkurs?

 

Um zu verdeutlichen, dass der Verein nur private Ziele verfolgt – nämlich die Sichtachse von der eignen Terrasse. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger sind den Initiatoren ziemlich egal und beliebig. Sie dienen nur als Mittel zum Zweck. Das sollte man wissen und erkennen. 

 

Jetzt aber weiter im „Text“..

 

Wenn man also den Planungszielen, über die abgestimmt werden soll, folgt, sollen sich neue Positionen mit geringeren Höhen ergeben. Ist das so??

Ein Ziel ist die „Freihaltung der Biotopverbundachse inkl. Moorkörper der Melsdorfer Au“.

 

Zuerst einmal  - der Moorkörper befindet sich südlich der Au – wir haben ihn hier unten einmal eingezeichnet - und gebaut wird nach dem Plan der Vorhabenträger nördlich der Au.

 

Der Moorkörper ist von den Planungen der Vorhabenträger - hier oben links - demnach nicht einmal betroffen. Die angedachte Planung der Bürgerinitiative - hier oben rechts - siedelt alle drei Anlagen südlich der Melsdorfer Au an, da sie möglichst weit weg von Stampe stehen sollen. Damit die Anlagen zueinander die nötigen Abstände haben, muss die nördliche Mühle genau im Randbereich des Moorkörpers platziert werden. Ist das der Plan zum Schutz des Moores?

Die Biotopverbundachse stellt die Flora und Fauna der Au dar. Diese soll mit niedrigeren Anlagen freigehalten werden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Folgt man der Einlassung, so müssten die Anlagen möglichst hoch gebaut werden, um den Abstand zwischen Rotor und Boden so groß wie möglich zu gestalten. 

 

Anlagen mit einer Höhe von 200 m haben eine Durchflugshöhe für Vögel von 50 m. Eine 150 m Anlage hat einen unteren Rotordurchgang von nur 30 m.

 

Da dieser Bereich gleichzeitig Sichtachse im Rahmen des Denkmales „Landschaftspark Gut Quarnbek“ sein soll (Haben sie sich mal diese Sichtachse selbst angesehen?? Sie wären erstaunt.), gilt auch hier, dass man unter 50 m besser hindurch sehen kann, als durch 30 m Anlagen. Die Belange dieses Aspekts des Denkmalschutzes wird die zuständige Behörde im Bauantragsverfahren sowieso prüfen. Es wäre die gleiche Prüfung wie im angestrebten Bauleitverfahren. 

 

Den Punkt der „Belange der Flugabwehrsicherung der Bundeswehr“ lassen wir mal weg.

 

Oder glaubt wirklich jemand, dass die Bundeswehr einen Lobby-Verein braucht, um durch einen Bürgerentscheid die eigenen Belange der Flugabwehrsicherung durchsetzen zu können? Das würde ja bedeuten, dass die Bundeswehr in ihrer fliegerischen Einsatzbereitschaft von einem Bürgerentscheid abhängig sein würde. 

 

Diese absurde Konstruktion in der Fragestellung der Bürgerinitiative fiel bei der letzten Gemeindevertreterversammlung dann sogar einigen windkraftkritischen Bürgern auf. Die Bundeswehr braucht Unterstützung auf diversen Feldern, aber ihre (Flug)rechte setzt sie durch, ob mit oder ohne Bauleitplanung.

Kommen wir zu den Einnahmeverlusten.

 

Hier wird behauptet, dass die geschätzten Einnahmen von bis zu 125.000 € (die Gemeinde spricht in Ihrer Stellungnahme von ca. 110.000 Euro) großzügig und sogar unrealistisch sind, ohne dass selbst Belege angeführt werden, warum das so sein soll.

So etwas ist unlauter. Natürlich unterliegen die Einnahmen Schwankungen – das ist ganz normal. Aber durchschnittlich ist die Annahme der Einnahmen sehr wohl realistisch – und das wissen die Beteiligten auch. Das kann man zum Teil nachrechnen (hat Herr Kruse selbst getan und die richtige Zahl (den Ertrag aus der freiwilligen Leistung nach EEG i.H.v. ca. 50.000 €) genannt.). Die steuerlichen Einnahmen unterliegen Schätzungen und den freiwilligen Angaben des Vorstandsvorsitzenden der Denker & Wulf AG, die auf der Info-Veranstaltung genannt wurden. 

 

Jetzt kommt natürlich eine fettgedruckte Passage, die uns zum Schmunzeln anregt – jedoch in Anbetracht der Ernsthaftigkeit der Lage zur Erklärung nötigt. 

 

Wir als Gemeindevertreter sollen übersehen haben, dass auch niedrigere Windräder Strom, Gewinne und somit Einnahmen generieren.

 

Ja, das tun sie in der Tat. Aber 150 m hohe Anlagen werden nur dann gebaut, wenn es nach dem Willen der Gegner der Windkraftanlagen zum Bau in dieser Höhe nach einem Bauleitverfahren mit mehreren Jahren Verspätung kommt. DANN wird der Sitz der Betreibergesellschaft aber nicht mehr unbedingt Quarnbek sein. Die Betreiber werden doch der Gemeinde, die ihnen Knüppel zwischen die Beine wirft, nicht mehr Steuern als unbedingt nötig hinterherwerfen. Das Gleiche gilt für die freiwillige Leistung nach dem EEG (s.o., ca. 50.000 € jährlich). Auch die wird es nicht geben. Und sollte sich jemand Hoffnung machen, in grüne Energie zu investieren und sich an der geplanten Bürgermühle beteiligen wollen – vergessen Sie es. Die Bürgermühle wird dann nicht kommen. Das sollte jedem klar sein.

 

Auch der Bau und das Geschäft mit der Windenergie unterliegt dem Markt und der allgemeinen Preissteigerung. 150 Meter-Anlagen lohnen und rechnen sich an Land jetzt schon nicht mehr, mit zwei Jahren Verzögerung erst recht nicht mehr. Und laut Landesgesetzgebung haben die Betreiber ein Anrecht auf auskömmliches Wirtschaften auf dieser Windvorrangfläche. Wem auch immer es gefällt ... oder auch nicht.

 

Es wird in der Folge auf ein alternatives Beteiligungskonzept verwiesen, bei dem die Einnahmen für die Gemeinde und Bürgerinnen und Bürger höher ausfallen könnten. Leider wird es weder genannt noch beschrieben. Schade eigentlich .. da können wir also auch nicht näher drauf eingehen.

 

Im letzten Sommer spukte kurz „Dann machen wir doch eine Genossenschaft“ durch eine Gemeindeversammlung. Zu einer Genossenschaft gehört allerdings das Einvernehmen mit den Grundeigentümern und die Einlage aller Genossenschaftsanteile vor dem Baustart. Das geht erfahrungsgemäß bei einem Millionen-Projekt nicht gut und vor allem nicht schnell. Aber das ist allem Anschein nach genau die Absicht hinter solchen Vorschlägen. 

 

Jetzt noch der Passus der Kosten für die Bauleitplanung. Die genannte Höhe der Kosten von 100.000 € entstammt keiner Glaskugel, sondern einer Schätzung des Amtes. Diese Zahl ist in etwa realistisch. Hier bemüht der Verein den ungeliebten Städtebaulichen Vertrag.

 

Ja, im Städtebaulichen Vertrag steht unter §7 - Kosten des Vertrages „Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten der Durchführung dieses Vertrages“.

In §3 - Erschließungskosten heißt es in Absatz1: „Die Erschließung ist Sache der Vorhabenträgerin. Ansprüche auf Erschließung gegen die Gemeinde sind ausgeschlossen. Die Kosten trägt in jedem Fall die Vorhabenträgerin. Der Gemeinde entstehen keine Kosten aus der Planung, der Errichtung, Unterhaltung und dem Rückbau der Anlagen und der Erschließungswege.“

Diese Zusagen beziehen sich auf die jeweiligen Unterpunkte im Städtebaulichen Vertrag und haben mit der Bauleitplanung nichts zu tun.

Der Städtebauliche Vertrag soll gerade ein für den Bauträger und die Gemeinde langwieriges und aufwendiges Bauleitverfahren ersetzen. Der Bauträger muss die Bauleitplanung demnach NICHT zahlen  - warum sollte er auch? – und die Kosten hierfür sind von der Gemeinde zu tragen. Anstatt 100.000 € jährlich zu bekommen, werden wir die gleiche Summe für die Bauleitplanung aufbringen müssen. Das kommt die Gemeinde im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen.

 

Aber Gemeindefinanzen spielen bei den Überlegungen der Bürgerinitiative generell keine Rolle, selbst die rechtlich mögliche und angebotene Zusammenlegung des Bürger-entscheides mit der Landtagswahl Anfang Mai wurde abgelehnt. Ob das Amt Überstunden und die Gemeinde Kosten sparen kann … für die Windkraftgegner Nebensache.

 

Der Verweis auf die Bauleitplanung von 2013 läuft ins Leere, weil die Vorrausetzungen andere waren. Damals plante die Gemeinde selbst. Diesmal hat das Land die Planungen vorgegeben, in dem die Fläche bereits als Vorranggebiet für den Bau von Windkraftanlagen rechtskräftig ausgewiesen wurde.

 

Die Gemeinde wird anhand der Vorgaben des Bürgerentscheides KEINE Gründe in einem Bauleitverfahren finden, die ein anderes Ergebnis bezüglich der Anzahl, der Höhe und der Lage der geplanten Windkraftanlagen ergeben wird.

 

Die Anlagen werden kommen – und zwar mit 200 m Höhe. Mit oder ohne Bauleitverfahren.

 

Sofern ohne Bauleitverfahren, dann mit kräftigen Mehreinnahmen für die Gemeinde, die dann zum Wohle ALLER Bürgerinnen und Bürger in Schule, Feuerwehr, Sanierung der Abwasserleitungen und Straßen der Gemeinde investiert werden können, damit die Belastungen für ALLE gering gehalten werden.

 

Helfen Sie mit, unsere Gemeinde voran zu bringen und sorgen mit einem NEIN zur Fragestellung des Bürgerentscheides für solide Finanzen, für erneuerbare Energie so schnell wie möglich, für eine einsatzbereite Feuerwehr, für eine gut ausgestattete Kindertagesstätte und Schule.

 

V.i.S.d.P.: Carsten Bock, Cedric Boudin, Jan Darmer, Klaus Langer, Johann Schirren, Thomas Stampa, Frank Stephan