Der neue Bürgermeisterbrief

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

 aus meteorologischer Sicht, und da sind wir uns sicherlich einig, hätte das vergangene Osterfest wohl besser zum Weihnachtsfest gepasst. Aber, so ist der April in unseren Breiten.

Möglicherweise wundern Sie sich, heute einen Bürgerbrief in Ihrem Briefkasten zu finden, obwohl der letzte Brief erst vor zwei Monaten bei Ihnen im Briefkasten lag. Und Nein, den Bürgermeister hat nicht die Schreibwut erfasst…, 

dieser Brief hat einen wichtigen Grund.

Über die Osterfeiertage hatten Sie Besuch von Helfern einer von Herrn Kruse aus Stampe initiierten Meinungsabfrage  überreicht bekommen, bzw. es lag ein Flyer in Ihrem Briefkasten. Thema: Drei weitere Windenergieanlagen (WEA)  im Ortsteil Quarnbek.

Nach Durchsicht des Flyers konnten Sie Stellung nehmen zu: 

1. Ich bin gegen eine Erweiterung des Windparks in der jetzigen Form und hätte gern mehr Informationen… oder 

2. Ich bin für die geplante Erweiterung des Windparks.

Mein Gefühl sagt mir, Frage 1 war „geschickt“ gestellt. 

Der Fragesteller wollte Ihnen einerseits die Möglichkeit geben, mehr Informationen zu bekommen – andererseits, wenn sie NUR dies wollten, konnte er unterstellen, dass Sie gegen eine Erweiterung des Windparks in der jetzigen Form sind. So „hinter die Fichte geführt“ fühlen sich nämlich viele Bürger*Innen, die sich bei mir per Mail und Telefon erkundigt haben. Sie wollten eigentlich lediglich mehr Informationen. Gegen den Ausbau des Windparks komme man ja nach den neuesten Erkenntnissen nun nicht mehr gegen an. 

Ganz merkwürdig wurde das Informationsblatt auch in Flemhude versucht zu übergeben. So berichteten es mir Bürger*Innen aus der Küsterkoppel.

Bei Überreichung des Flyers wurde den Anwohnern suggeriert, man KÖNNE sogar etwas GEGEN weitere WEA unternehmen. Zumindest der Austräger in Flemhude handelte hier wider besseres Wissen. Als Kommunalpolitiker war er sehr wohl über den Sachstand informiert. (Teilnahme an der Sitzung der Fraktionsvorsitzenden am 02. März und auf der Bauausschusssitzung am 17. März 2021):

Mit offenen Karten gespielt, hätte er nämlich darauf hinweisen müssen, dass es gegen die Erweiterung des Windparks Quarnbek in der jetzigen Form überhaupt keinerlei Veto mehr gibt. 

 

Informationen der vergangenen 4 Jahre, auch bezüglich des Windparks,  die der Öffentlichkeit zugänglich waren und sind:

Im Zuge unseres Orts-Entwicklungs-Konzept (OEK)  wurden zu verschiedenen Themenpunkten  Arbeitsgruppen gebildet. Alle Bürger*Innen, die  interessiert waren, konnten sich am 22.8.2020 in Arbeitsgruppen bei Zukunftsgesprächen bzgl. der Weiterentwicklung in unserer Gemeinde beteiligen und Wünsche und Vorschläge zu verschiedenen Themenpunkten einbringen. Hinzu kamen noch am 22.10.20 ein Werkstattgespräch Gewerbetreibende (5 Teilnehmer…) . Am 26.10.20 fand dann der sehr gut besuchte Jugendworkshop statt. Hier wurde übrigens u.A. seitens der Jugendlichen der Ausbau von umweltfreundlicher Windenergie auf die Wunschliste gestellt…

In der am 22.1.2020 gegründeten Lenkungsgruppe, bestehend aus den 3 Fraktionsvorsitzenden, dem Bauausschuss Vorsitzenden, seinem Vertreter und dem Bürgermeister wurden auf insgesamt 5 Arbeitssitzungen verschiedene Themen rückgekoppelt und beraten. 

Den kompletten Abschlussbericht zum OEK Quarnbek finden Sie auf unserer Gemeinde-Homepage. Man erfährt dort Wünsche, die den Umweltschutz und Wanderwegebau betreffen. Ausrüstung für unsere Schule und die KiTa werden nachgefragt, so wie allgemein die Möglichkeit nach Freizeitgestaltung und vieles mehr. 

 

Weitere Informationen:

In seiner Information an alle Bürgerinnen und Bürger, ausgehängt an den Mitteilungstafeln in den Ortsteilen, hatte der Vorsitzende unseres Bauausschusses, Herr Dr. Eberhard Tschach, bereits  am 22.3.2021 klar gegliedert aufgezeigt, wie sich die Situation zur Erweiterung des Windparks Quarnbek vor und nach Inkrafttreten des Beschlusses der Kieler Landesregierung für unsere Gemeinde darstellt. Gerne zitiere ich hier aus seinem Schreiben:

„…Bürgermeister Klaus Langer hatte schon am 18. Dezember 2018 auf der Homepage der Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Landesplanung Vorrangflächen für Windenergieanlagen (WEA) in Schleswig-Holstein festlegen und die Gemeinde Quarnbek auch betroffen sein wird. 

Nun ist am 29. Dezember 2020 die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II zum Thema „Windenergie an Land“ in Kraft getreten. Bis dahin war es ein langer Weg, der immer die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange 

einbezogen hat:

·       Voraus ging, dass im Januar 2015 ein Urteil des OVG Schleswig die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 des Landes Schleswig-Holstein für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt hat.

·       Daraufhin hatte die Landesplanungsbehörde im Dezember 2016 die ersten Entwürfe für die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windkraft veröffentlicht und der Öffentlichkeit, also auch jedem Bürger, sowie den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, zu den Entwürfen bis zum 30.Juni 2017 Stellung zu nehmen. 

·       Im März 2017 fanden die ersten öffentlichen Informationsveranstaltungen zur Regionalplanung und Beteiligung, u.a. in Kiel und den Kreis Rendsburg-Eckernförde im Kreishaus Rendsburg statt.

·       Mit dem 22. Juni 2017 hat die Gemeindevertretung Quarnbek beschlossen, keine weiteren WEA in der Gemeinde Quarnbek zu befürworten. Dieser Beschluss wurde der Landesplanungsbehörde zugeleitet.

·       Aufgrund von zahlreichen Einwendungen und Bedenken wurden von der Landesplanung drei weitere Planungsentwürfe erarbeitet und öffentlich ausgelegt. Der Vierte wurde im 4. Quartal 2020 abschließend bearbeitet.

·       In allen Planungsentwürfen wurden Ausschlusskriterien bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden abgefragt und entsprechend berücksichtigt. Daraus ergab sich die Gebietskulisse für (vorhandene und) zukünftige Windkraftanlagen.

Mit dem nun festgestellten Teilplan Windkraft zum Regionalplan II wurde der Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. Juni 2017 bedeutungslos.

Die Gemeinde Quarnbek hat sich in Sitzungen von Bauausschuss und Gemeindevertretung mit der dritten Auslegung des Teilplanes Windkraft zum Regionalplan II, insbesondere mit der Ausweisung des Vorranggebietes PR2_RDE_056003, auseinandergesetzt. Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 20.12.2018 einstimmig beschlossen, erhebliche Bedenken gegen die Inhalte des für die Flächen in der Gemeinde vorgelegten Entwurfs hinsichtlich der zu erwartenden Störungen des 

Kulturdenkmals Herrenhaus und Park des Gutes Quarnbek sowie des Biotop-Verbundes an der betroffenen Teilstrecke der Melsdorfer Au geltend zu machen. Nach dem Protokoll dieser Gemeindevertretersitzung waren außer einem Pressevertreter und der Planerin keine weiteren Gäste anwesend. Auf dieser Sitzung hätte auch eine Informationsmöglichkeit bestanden. Nach Inkrafttreten des Teilplanes Windkraft wandte sich der Vorhabenträger an die Gemeinde, um über dessen Absicht, auf der ausgewiesenen Vorrangfläche Windenergieanlagen zu errichten, zu informieren.

Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist ein so genanntes „privilegiertes Bauvorhaben“ nach §35 BauGB; d.h. sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen, … und das Vorhaben … der Nutzung der Windenergie dient, kann der jeweilige Landeigentümer auf seinen Flächen entsprechende Anlagen errichten. – Den öffentlichen Belangen wurde mit dem festgestellten 

Teilplan Windkraft weitgehend Rechnung getragen; die übrigen werden erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bearbeitet…“

Die komplette Information des Bauausschusses finden Sie auf unserer Gemeinde-Homepage www.quarnbek.de.

Weitere Informationen:

Die ebenfalls den Quarnbeker Windpark mit einer Zusammenfassungen der Synopsen aus der Landes-Regionalplanung, es sind ca. 1300 Seiten DinA4,  finden Sie, zusammengestellt von Carsten Bock, ebenfalls auf der Gemeinde-Homepage.

 

Hier nun folgend die Informationen, die ich Ihnen jetzt NACH Beschluss in der Gemeindevertreterversammlung am 25.3. ganz offiziell weitergeben darf.

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Beauftragte der Betreibergesellschaft bei mir gemeldet, um, vorausgesetzt, dass die Landesregierung am 29.12.2020 die Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II in Kraft setzt, „abzuklopfen“ wie das weitere Vorgehen stattfinden könnte. Ich lud meinerseits die Fraktionsvorsitzenden aller 3 Fraktionen ein, um diese zunächst als intern bezeichneten Gespräche zu führen. Das abschliessende Gespräch fand am 2.März im Multifunktionsraum statt. Beteiligt waren: für die Grüne Fraktion J. Schirren, für die CDU Fraktion Dr. E. Tschach, für die WIR Fraktion mein H. Kaphengst, auch  2. Stellvertreter des Bürgermeisters, als Vertreter der Betreibergesellschaft Herr Freese und ich als Bürgermeister. 

Wohlgemerkt, zu diesem Zeitpunkt war allen Fraktionen längst klar, dass ein Verhindern der Erweiterung des Windparks Quarnbek nach Beschluss durch die Landesregierung nicht mehr möglich ist. Deshalb mussten wir, die politisch Verantwortlichen versuchen, nun das Optimum FÜR unsere GESAMTE Gemeinde heraus zu verhandeln. 

 

Unsere Forderungen sahen/sehen wie folgt aus:

1.     Analog zu den bereits in Betrieb befindlichen WEA sollen alle Bürger*Innen der Gemeinde Quarnbek und der Nachbargemeinden die Möglichkeit bekommen, sich durch den Kauf von Anteilsscheinen zu beteiligen. 

Ob sich die Gemeinde als Institution ebenfalls beteiligen möchte, ist durchaus denkbar, wird aber noch im Finanzausschuss und in der Gemeindeversammlung zu diskutieren sein.

2.     Der Geschäftssitz der Betreibergesellschaft soll, wie schon bei den ersten drei WEA, in der Gemeinde Quarnbek sein.

3.     Die für den Bau der neu geplanten drei WEA bereitzustellende Ausgleichsfläche, ca.13 ha.,  soll innerhalb der Grenzen unserer Gemeinde ausgewiesen werden. Hierfür sollen unter dem Pflug befindliche Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen und einer Renaturierung zugeführt werden. Wir schlugen vor, die Flächen auf der Burwiese im OT Quarnbek, die schon bei den ersten drei WEA renaturiert wurden, zu erweitern. Denkbarwäre, später die Flächen in einen Rundwanderweg zu integrieren, sofern dies aus Naturschutzsicht möglich ist.

4.     Auf die von der Betreibergesellschaft zunächst vorgeschlagene Höhe der Anlagen von 240 m über Alles, wollten wir uns jedoch nicht einlassen. Auch unter Berücksichtigung einer geringeren Effizienz der Anlagen, aber noch im Rahmen der Wirtschaftlichkeit, soll die Höhe der Anlagen 200 m ü.A. nicht überschreiten.

5.     Die Gemeinde erwartet die Auszahlung von 0,2 ct pro produzierter KW/h elektrischer Leistung. Wir wissen, dass nach dem Energie-Einspeisungsgesetz (EEG) die Betreibergesellschaften diesen Betrag anteilig an die betroffenen Gemeinden auszahlen kann. Mit anderen worten, die  Auszahlung dieses Betrages ist keine Verpflichtung der Betreibergesellschaft, sondern eine freiwillige Leistung.

Mit diesen Wünschen und Erwartungen der anwesenden Gemeindevertreter nahm der Vertreter der Betreibergesellschaft, Herr Freese,  wieder Kontakt mit dem Gut Quarnbek auf.

Anlässlich der Bauausschusssitzung am 17. März, zu der Herr Freese wegen eines Vortrages über die geplanten WEA eingeladen war, berichtete er, dass die Betreibergesellschaft und die Landeigentümer unsere Wünsche bzw. Forderungen akzeptieren werden. Die Betreibergesellschaft möchte einen Städtebaulichen Vertrag gem. §11BgB, in dem unsere Forderungen niedergeschrieben werden, mit der Gemeinde abschließen. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. März stellte Herr Freese die Planungsvorstellungen der Betreibergesellschaft noch einmal vor. Es wurde aber die Erwartung ausgesprochen mit einer Planung zügig voranschreiten  zu können. – Im Anschluss an die Ausführungen hatten Gemeindevertreter und anwesende Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit zur Diskussion. Nach anschließender Beratung beschlossen die 11 anwesenden Gemeindevertreter 

-        Mit 9 Ja- und 2 Nein-Stimmen dem Bau weiterer 3 WEA zuzustimmen und

-        Mit 8 Ja-, 2 nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Verhandlungen über einen Städtebaulichen Vertrag gem.§11 Baugesetzbuch aufzunehmen.  Inzwischen  befindet sich das Vertragswerk in Arbeit. 

 

Nun möchte ich erklären, warum die Erweiterung des „Windparks Quarnbek“  gerade in der jetzigen Situation so besonders wichtig ist.

Ich bin sicher, uns allen in der Gemeinde, alt oder jung, stehen viele Jahre der Unsicherheit bevor. Es ist allgemein bekannt und unstrittig, dass diese Pandemie an unserem gesamten Staatswesen rüttelt und nicht spurlos vorüberziehen wird. Es warten auf alle Menschen in der gesamten Bundesrepublik finanziell schwierige Jahre. Das wird natürlich auch die Quarnbeker Gemeinde zu spüren bekommen. Unser Haushaltsplan 2021 deutet dies jedenfalls schon an.  

Sicher ist, dass finanzielle „Umlagen/Zuwendungen“, bereitgestellt von Bund und Land, weitergegeben über Kreis,- und Amtsverwaltungen in den kommenden Jahren nach der Pandemie mager, wenn nicht gar komplett ausfallen werden. D.h., die am Ende der Umlagen-Kette stehenden Gemeinden müssen versuchen, haushaltstechnisch alle Möglichkeiten und Register zu ziehen, um finanziellen Schaden von den Gemeinden abzuhalten. Wir Quarnbeker können, mit der Erweiterung des Windparks erhebliche Gewerbesteuereinkünfte erwirtschaften, ganz abgesehen von demguten und wichtigen Beitrag zur Umwelt- und  Klimapolitik. Denn, im Gegensatz zu unseren Nachbargemeinden, die aus ihren Gewerbegebieten hohe Einkünfte aus der Gewerbesteuer verzeichnen können, sind diese für uns Quarnbeker derzeit eher niedrig.

Wegen der einigermaßen guten Konjunkturlage, aber auch Dank unserer in den vergangenen Jahren umsichtigen Haushaltsführung, ist die finanzielle Situation unserer Gemeinde noch akzeptabel. In der mittel- und langfristigen Vorausschau bahnen sich jedoch nüchtern betrachtet weitere, höhere negative Haushaltsergebnisse an. Der Haushaltsplan für 2021 startet für uns in der Ergebnisentwicklung mit einem geplanten von  Minus von 96.900€. In den vergangenen Jahren konnten solche Defizite immer zum jeweiligen Jahresende glattgezogen werden. Die Tendenz zeigt aber weiter ins Defizit.

Warum macht uns das Sorgen?

1.     Es vergeht kaum eine Bürgerfragestunde in meinem Büro, in der ich Bürgerinnen und Bürger zu Besuch habe, die Beschwerde führen  über zunehmend marode Straßen in allen Ortsteilen – besonders natürlich die Straße, an denen die Beschwerdeführer selbst wohnen… Forderungen nach Straßensanierungen wurden in Flemhude aus dem Lindenkamp, dem Schüttenredder und der Küsterkoppel an mich herangetragen. In Strohbrück ist es besonders die Straße Zum Sportplatz. In Stampe wird die Dorfstraße, besonders aber die Straßenqualität am Kirschgarten, von Anliegern bemängelt, - wie ich meine, zu Recht.

Bekannt ist: Straßensanierung kostet viel Geld.

Bei leeren Kassen sind wir derzeit gezwungen, für die Straßensanierungen eine so genannte Straßenausbausatzung zu beschließen. 

Jede/r Grundstückseigentümer*In wird dabei mittels eines speziellen Bewertungsschlüssels seines/ihres Grundstücks an den Gesamt-Ausbaukosten der Straße an der er/sie wohnt, beteiligt. Das können nach Bestätigung eines Kieler Planungsbüro schon mal schnell 15 – 20Tausend Euro und mehr pro Grundstück sein.

Wenn allerdings die Finanzkraft einer Gemeinde hoch genug ist, lässt der Gesetzgeber auch eine Finanzierung über unsere Steuereinnahmen zu. Besonders für unsere jungen Familien und älteren Bürgerinnen und Bürger is dies wichtig. Wer hat schon mal eben 15 bis 20 T€ und mehr einfach so „rumliegen“…

2.     Auch unsere Oberflächen-Entwässerungssatzung (Regenwasser) steht in den Startlöchern, die zunächst einiges an Geld kosten wird.

3.     Die Internetabdeckung ist nicht in der gesamten Gemeinde zufriedenstellend. Nicht zuletzt die pandemiebedingte Home-Office Situation vieler von Ihnen hat dies offen gelegt. Auch hier kann mehr Geld, sprich höhere Einnahmen in der Gemeindekasse, sehr hilfreich sein.  In wie weit die Gemeinde sich finanziell einbringen kann (einbringen muss?), müssen wir prüfen. Hierzu bin ich mit der Fa. TNG im Gespräch…

4.     Unser Feuerwehrgerätehaus platzt aus allen Nähten. Das hat nichts mit dem neuen Feuerwehrauto zu tun. Alt und Neu werden hier nur 1/1  getauscht. Im Übrigen ist die Finanzierung des neuen LF10 im mittel- und langfristigen Haushalt bereits verarbeitet. Vielmehr benötigen wir dringend Platz für die so genannte Schwarz-Weiß-Trennung. Kurzfristig werden wir hier mittels des Einsatzes von Containern provisorisch Luft schaffen können. Der Bau von Sanitäranlagen, getrennt nach männlich und weiblich stehen auf der kurz- bis mittelfristig umzusetzenden Wunschliste der Kameradinnen und Kameraden unserer beiden Feuerwehren. Der Versammlungsraum ist auf Grund der großen Zahl an Mitgliedern  -wie gut, dass es so ist - unserer beiden Wehren dringend zu vergrößern. Erweiterungen an dem jetzigen Gebäude werden nur mit einer Sondergenehmigung zu errichten sein. Für einen größeren Umbau des alten Gebäudes wird es keine Baugenehmigung geben. Das heißt, schon mittelfristig werden wir nicht umhin kommen, ein neues Feuerwehrgerätehaus zu bauen. Ein neues Feuerwehr-Gerätehaus inkl. eines möglicherweise multifunktionell nutzbaren großen Versammlungsraumes wird es unter 3 Mio €uro nicht geben. Siehe auch Beitrag im OEK.

Hinzu kommt die dringende Notwendigkeit, eine Sanierung unserer Feuerlöschteiche kurz- bis mittelfristig vorzunehmen. Kosten wegen der Verbringung des belasteten Schlamms je Teich ca. 50T€/ Teich.

5.     Zukünftig müssen unsere Grundschulkinder nach Verordnung des Kreises RD-Eck den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. Das bedeutet, dass wir unseren amtseigenen, linienfreigestellten Schulbus nur noch dort einsetzen dürfen, wo der ÖPNV nicht im Linienverkehr fährt. Dies ist besonders für die Quarnbeker/Flemhuder und Achterwehrer Kinder (und Eltern?) von Bedeutung.

Für die Zeit der Pandemie, so habe ich mich mit der Kreisverwaltung-RD verständigt, wird  „unser“ Schulbus die Kinder zunächst weiter transportieren. Ich bekam aber bereits den Hinweis, dass dies die Ausnahme sein wird. Zur Information wurde sofort mitgeliefert, dass nach der Pandemie der ÖPNV zu benutzen ist. Wenn wir also für unsere Kinder weiter wie bisher den Transport mit unserem Schulbussicherstellen wollen, dann muss die Gemeinde die anteiligen Kosten, die bisher vom Kreis „gesponsert“  wurden, übernehmen. Und das wiederum kosten uns ca. 11.000€/Jahr.

6.      In Flemhude besteht seit langem der Wunsch, auf direktem Wege mit einer sogenannten Kurbelfähre über die Eider auf den Naturparkwanderweg zu gelangen. Fähren dieser Art sind „selbstbedienbar“ und erfreuen sich dort, wo sie betrieben werden, z.B. am Großen Meer in der Nähe von Aurich, großer Beliebtheit. 

                                 

Alle vorgebrachten Vorschläge und Wünsche – und Träume ziehen natürlich bei deren Umsetzung Kosten nach sich, die auch finanziert werden müssen. In der Vorausschau über die derzeitig prognostizierten Finanzmittel werden wir diese Wünsche nicht ansatzweise umsetzen können. Für die aufzunehmenden Kredite, die für derartige langfristige Investitionen in die Zukunft üblich sind,  müssen wir nämlich mindestens genügend Mittel zur Verfügung haben, um die Zinsen bedienen zu können. ein weiterer wichtiger Grund den Ausbau des Windparks schnell voran zu bringen. 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es muss jedem von Ihnen,  auch den Gegnern der Windenergie, klar sein, die Gemeinde Quarnbek kann durch die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen aus der Windenergie in den kommenden 20 Jahren zurückhaltend gerechnet rund 2,5Mio€ mehr einnehmen. Ich kenne viele Bürgermeister*Innenkollegen, die glücklich wären, eine solche Möglichkeit nutzen zu können.

Erlauben Sie mir noch ein klares Wort zum Schluss:

-        elektrische Energie,  auch die erzeugte aus der Windenergie, kommt aus allen Steckdosen, auch aus den Steckdosen, an denen Tesla`s und andere E-Auto Marken angeschlossen sind. Für das Nutzen von E-Autos macht es bekanntlich nur Sinn, wenn dieser Strom aus Erneuerbarer Produktion kommt. Die Windkraftanlagen  in Sichtweite sollte man dann bitte nicht nur gerne in Kauf nehmen, sondern sich dabei auch gut fühlen. Ich persönlich finde es sehr befremdlich, wenn die „Nicht-Befürworter des Windparkausbaus in unserer Gemeinde“, die andernorts aber in Windparks investiert haben, Mitstreiter suchen, um Windenergie vor der eigenen Haustür zu verteufeln. 

-        Und,  eine vorgegebene, keineswegs nachgewiesene Wertminderung von einigen privaten Häusern kann und darf nicht vor das Allgemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger einer kommunalen Gemeinschaft gestellt werden. 

 

 

Ich wünsche Ihnen allen einen guten, Corona-Freien Start in einen sonnigen Sommer. 

Wir alle haben es verdient.

Ihr

Klaus Langer