KiTa-Streik: Gebühren für nicht erbrachte Leistungen erstatten

Aufgrund des Streiks in der Kindertagesstätte und der damit einhergehenden Belastung der Eltern haben wir einen Antrag zu den Kitagbeühren eingereicht.
Wir möchten, dass den Eltern die KiTa-Gebühren (bzw. der Eltern-Anteil der KiTa-Gebühren) für nicht erbrachte Leistungen ab dem ersten Streiktag erlassen wird.
Die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde als Träger der KiTa im andauernden Tarifkonflikt sind begrenzt. Allerdings spart die Gemeinde durch ausgesetzte Lohnzahlungen während des Streiks Geld. Die Gebührensatzung unserer KiTa sieht eine Erstattung der Elterngebühren erst vor, wenn die KiTa länger als 1 Monat nicht genutzt werden kann.
 

In Zusammenarbeit mit dem Amt soll nach unserer Auffassung nun geprüft werden, ob die Eltern früher als in der aktuellen Satzung entlastet werden können, um z.B. eine alternative Betreuung bezahlen zu können.