Die Erhöhung der Grundsteuer

Auf der Gemeindevertreterversammlung am 11.12.2014 wurde mit der Verabschiedung des Haushaltes für 2015 auch eine Grundsteuererhöhung beschlossen. Wir erklären, warum diese Maßnahme nötig ist und was sie für die BürgerInnen bedeutet.

Der bisherige Hebesatz von 295 % für die Grundsteuern A und B wurde auf 330 % erhöht.

Das hört sich im ersten Moment zwar gewaltig an, bedeutet aber für Quarnbeker Eigenheimbesitzer eines durchschnittlich großen Einfamilienhauses konkret eine zusätzliche Steuerbelastung zwischen ca. € 20,- und € 60,- jährlich!

Das hielt die Mehrheit der Gemeindevertretung (10 von 11 Anwesenden für eine zumutbare Mehrbelastung.

Kritiker werfen den Kommunalpolitikern leicht vor, nicht sparsam haushalten zu können und in deren Folge dann die Steuern zu erhöhen. Richtig ist aber, dass die Gemeindevertreter weder Geld verschwendet haben, noch jede Gelegenheit ausgelassen haben Geld zu sparen. So wurden auch im letzten Jahr mit Hilfe einiger Gemeindevertreter und weiterer Bürger unentgeltliche Arbeiten in Eigenleistungen übernommen, die sonst aus Steuergeldern bezahlt werden müssten.

Trotz der Bemühungen der Gemeindevertretung reichten die Steuereinnahmen der Gemeinde, die sich in erster Linie aus den anteiligen Einkommensteuern der in Quarnbek lebenden Menschen zusammensetzen, nicht aus um die Ausgaben zu decken. Hier hat die Gemeinde, neben weiterhin sehr sparsamem Haushalten, nur die Möglichkeit die Steuern zu erhöhen, die in ihrem Wirkungsbereich liegen, und das sind nun mal, neben Gewerbe- und Hundesteuern, die Grundsteuern.

Es wäre fahrlässig, würde eine Gemeindevertretung hier nicht mit Steuererhöhungen vorausschauend und rechtzeitig reagieren, um damit zur Haushaltskonsolidierung beizutragen.

Noch können wir den Haushalt  aus den Rücklagen ausgleichen, was aber nach derzeitigem Stand schon 2017 nicht mehr möglich sein wird. Sollten wir dann auf Landesgelder angewiesen sein, würden wir diese nur unter der Auflage erhalten, wenn unsere Grundsteuer mindestens 370 % beträgt!

Wenn Kosten ( z.B. für Personal und Unterhaltung von Gebäuden) steigen, sich die Landeszuschüsse hingegen nicht um diesen Betrag erhöhen, gibt es logischerweise ein Defizit, und die Gemeindevertretung ist verpflichtet rechtzeitig in angemessener Höhe gegenzusteuern!

Deshalb wurde dieser  Beschluss einstimmig von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgetragen! 

Nebenbei bemerkt: Der Grundsteuerhebesatz kann jederzeit ermäßigt werden, wenn es die Finanzen wieder zulassen.

Es gibt Gemeinden in Schleswig-Holstein, die eine Grundsteuer von 500% erheben. Das sind vor allem die Städte, aber auch kleinere Gemeinden, z.B. im Speckgürtel von Hamburg.  

Alle Annehmlichkeiten, die das Leben schöner und bequemer machen, müssen schließlich bezahlt werden. Das gilt für den Privathaushalt ebenso wie für den Kommunalhaushalt.

Der gewissenhafte Umgang mit unser aller Steuergelder liegt wohl jedem Gemeindevertreter am Herzen und über das richtige Augenmaß zwischen „ das können wir uns leisten“ und  „das können wir dem Bürger zumuten“ verfügen ebenfalls die meisten von ihnen.   

 Ingrid Wendel